(Verurteilt zu zweimal lebenslänglich plus 15 Jahren)
Gerardo Hernández Nordelo wurde am 4. Juni 1965 als jüngster von drei Geschwistern einer einfachen Familie geboren. Schon als kleines Kind fiel er durch seine Begeisterung für das Studium auf. Obwohl ein ernstes Kind, zeigte er schon früh eine Begeisterung für Karikaturen und nahm an Wettbewerben teil. Seine Werke wurden in der kubanischen Presse veröffentlicht und in Galerien gezeigt.
In der Universität ist er im Studentenverband aktiv, spielt Theater, praktiziert Karate, gibt eine Studentenzeitung heraus und veröffentlicht seine Zeichnungen in humoristischen Zeitungen.
Nachdem er 1989 seine Laufbahn am Institut für Internationale Beziehungen beendet, geht er im internationalistischen Einsatz nach Angola, wo er in einer Panzerbrigade eingesetzt wird. Später wird er für die Beteiligung an 54 Kampfeinsätzen ausgezeichnet.
Mitte der 90er Jahre geht er im Zuge einer Mission zur Verhinderung terroristischer Anschläge unter falschem Namen in die USA. Dort arbeitet er als Grafikdesigner und lebt unter prekären Bedingungen. Während dieser Zeit stirbt seine ältere Schwester in Kuba bei einem Flugzeugunglück.
Nach seiner Verhaftung am 12. September 1998 wurde Gerardo Hernández zunächst der Verschwörung zur Spionage angeklagt. Erst sieben Monate nach der ursprünglichen Anklage wurde der Anklagepunkt „Verschwörung zum Mord“ hinzugefügt.
Dieser Anklagepunkt bezieht sich auf den Abschuss von zwei Kleinflugzeugen durch die kubanische Luftwaffe am 24.2.1996. Die Cessnas gehörten einer militanten Gruppe von Exilkubanern, die zuvor in 25 Fällen den kubanischen Luftraum verletzt, Flugblätter abgeworfen und provokative Flugmanöver durchgeführt hatte. Die kubanische Regierung hatte gegen diese Praxis protestiert und angekündigt, ihre Hoheitsrechte geltend zu machen.
Die Staatsanwaltschaft behauptete in ihrer Anklage, der Abschuss habe sich im internationalen Luftraum ereignet. Gerardo Hernández habe die Informationen über den geplanten Flug an die kubanische Regierung weitergegeben und sich somit an einer Verschwörung zum Mord an den Piloten beteiligt. Noch vor der Urteilsverkündung zog die Staatsanwaltschaft diesen Anklagepunkt jedoch wieder zurück, da er „unhaltbar“ sei. Nichtsdestotrotz verurteilte die Jury Gerardo Hernández wegen dieses zurückgezogenen Anklagepunktes. Bis heute weigern sich die US-Behörden, die Satellitenbilder freizugeben, die beweisen könnten, dass der Abschuss der beiden Kleinflugzeuge im kubanischen Luftraum stattfand.
Seit über fünfzehn Jahren hat Gerardo Hernández seine Frau Adriana Pérez O’Conor, mit der er seit 1988 verheiratet ist, nicht mehr sehen können. Die US-Regierung hat sie zur „Bedrohung für die Sicherheit der USA“ erklärt und ihr durchgehend das Einreisevisum verweigert. Ein Antrag von Adriana Pérez an Barack Obama, mit ihrem Mann zusammenkommen zu dürfen, um möglicherweise das langersehnte gemeinsame Kind zeugen zu dürfen, blieb unbeantwortet.
Gerardo Hernández wurde zu zweimal lebenslänglich plus 15 Jahren verurteilt. Das Urteil lautet auf Allgemeine Verschwörung, Verschwörung zur Spionage, Verschwörung zum Mord, Gebrauch einer falschen Identität und Verschwörung zur nicht-registrierten ausländischen Agententätigkeit.
Postanschrift:
Gerardo Hernández
No. 58739-004
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